Floristik-Design-Fachbuch

4.5 Farbordnungen

Ordnungssysteme benutzt unter anderem der Gestalter um einen klaren Überblick zu schaffen. Wir kennen aus den verschiedenen Farbenlehren viele verschiedene Ordnungssysteme wie Farbbänder, Dreiecke, Farbkreise, -ringe, -sternformen, das Rhomboeder und die Farbkugel. Außerdem braucht jede Farbenlehre als Ausgangspunkt eine Auswahl von Farben, die als Grundfarben dieser Lehre bezeichnet werden. Die Farbenlehre für Floristen geht von 8 Grundfarben aus. Sie ergeben sich aus den Spektralfarben und den Unbuntfarben Weiß und Schwarz. Es sind die Farben 1. und 2. Ordnung.

Farben 1. Ordnung (Primärfarben) bezeichnen wir als „Neutrale Farben“. Das heißt, ein neutrales Rot hat weder Gelb- noch Blauanteile, ein neutrales Gelb hat keine Rot- noch Blauanteile, ein neutrales Blau besitzt keine Rot- noch Gelbanteile. Schwarz ist eine neutrale Farbe, wenn optisch keine Farbanteile von Buntfarben erkennbar sind. Dasselbe gilt für Weiß. Die Farben 1. Ordnung sind also die neutralen Farben. Es sind die Buntfarben Rot, Gelb und Blau, sowie die Unbuntfarben Weiß und Schwarz.

Farben 2. Ordnung, nennen wir die Farbtöne, die optisch die Zwischenstufen der Buntfarben 1. Ordnung bilden, nämlich Orange, Grün und Violett.

Grafik zu Farbordnung

Diese 8 Farben als Grundfarben zu wählen
hat wichtige Gründe:

  • Die 8 Grundfarben bestehen neben den zwei Unbuntfarben aus den sechs Spektralfarben und sind somit wissenschaftlich fundiert.
  • Alle 8 Grundfarben tragen geschichtlich geprägte, im allgemeinen Sprachgebrauch verständliche und vom Gestalter vorstellbare Bezeichnungen.
  • Sie enthalten unter anderem die neutralen Farben und beinhalten somit einen Ausgangspunkt, der für jeden Betrachter nachvollziehbar ist. Jeder normal Farbsichtige ist in der Lage, sich ein Rot vorzustellen, das weder bläulich noch gelblich ist, ein Gelb das weder rötlich noch grünlich ist und ein Blau, das weder grünlich noch rötlich ist. Für die Vorstellungskraft von Schwarz und Weiß gilt im dasselbe.
  • Im Farbring angeordnet, haben die bekannten, praxisnahen und bewährten Kontrast- und Harmoniegesetzmäßigkeiten zum Beispiel von Itten weiter Bestand.

Eine Farbenlehre mit diesen 8 Grundfarben ist eine Weiterentwicklung bekannter Farbenlehren und zieht aus wissenschaftlichen Erkenntnissen Konsequenzen, ohne deshalb altbewährte und fundierte Lehren für nichtig zu erklären. Sie baut auf vorhandenem auf, korrigiert und ergänzt in zeitgerechter Weise.

Grafik zu Farbordnung
Farbordnungen
  • Ordnungssystem der Farbenlehre !!!