Floristik-Design-Fachbuch

3.14 Geltungsformen

Wir unterscheiden Form großer, mittlerer und geringer Geltung. Um Pflanzen und Pflanzenteile einordnen zu können müssen wir sie bewusst für sich betrachten aber auch im Vergleich beurteilen. Der Geltungsanspruch entsteht zum einen durch die Form an sich, aber auch ihr Wirkungsgrad als Einzelform oder in der Gemeinschaft ist entscheidend. Die Bewegungsform spielt bei der Einstufung zwar eine Rolle ist aber nicht der entscheidende Faktor. Vielmehr ist es die Größe, das Wesen und der Charakter, als auch das Erscheinungsbild in der Natur die den Geltungsanspruch der Form bestimmen. Die Wertschätzung die dem Zeitgeist entspricht spielt ebenfalls eine Rolle.

Auch kann der Gestalter bewusst Formen im Grad ihrer Geltung steigern oder mindern. Wählt er viele Formen geringer Geltung und nur einige mittlerer Geltung für ein Werkstück aus, so erhebt er die letzteren zu großer Geltung. Umgekehrt kann durch die ausschließliche Verwendung von verschiedenen Formen großer Geltung die eine oder andere an Geltung verlieren. Auch die Nichtverwendung einer mittleren Geltungsform bewirkt eine Graduierung geringer Geltungsformen zur höheren Geltung.

Geltungsformen
  • Einteilung nach Geltungsanspruch.
  • bei vegetativer Gestaltung totale Beachtung !!!

Formen großer Geltung:

haben ein kraftvolles, eigenwilliges oder exklusives Erscheinungsbild. Rittersporn, Eremus, Strelizien, Alium gigantium und Digitalis sind Solche und dulden in der vegetativen Gestaltung keine Formen über sich. Auch benötigen sie einen gewissen Freiraum nach allen Seiten. In der vegetativ-wahrhaften und vegetativ-klassischen Gestaltung ist es meist Sinnvoll sie mit Formen mittlerer und geringer Geltung zu kombinieren. Die Mischung verschiedener Formen großer Geltung in einem Werkstück mindert den Geltungsanspruch der Einzelform. Bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. bei formal- linearer Gestaltung, sollten Formen großer Geltung in ihrer natürlichen Stiellänge verwendet werden. Wie die oben genannten Herrschaftsformen zählen auch die Edelformen, wie Phalenopsis und Anthurien zu den Formen großer Geltung.

Foto von verschiedenen Blumen

Formen mittlerer Geltung:

wie Nelken, Tulpen, Narcissen, Rosen und Kosmee sind typische Blumen dieser Gruppe. Sie ertragen eine gewisse Unterordnung und lieben die Geselligkeit. Das heißt sie können auch in größerer Summierung auftreten. Die Vereinzelung oder die Verwendung weniger dieser Formen steigert ihren Geltungsanspruch. Sie stehen über deren geringer Geltung, ordnen sich aber denen großer Geltung unter. Neben den oben genannten Geltungsformen zählen auch die Prunkformen zur mittleren Geltung. Hierzu zählen Pfingstrosen, Hortensien und Proteen die sehr gut in der dekorativen als auch vereinzelt in der formal-linearen Gestaltung Verwendung finden. Ihr Anspruch an Freiraum ist je nach Gestaltungsart wesentlich geringer als bei denen großer Geltung.

Foto von pinken Blumen

Formen geringer Geltung:

sind bescheiden im Raumanspruch und fühlen sich unter vielen Gleichartigen wohl sie tragen mit Recht auch die Bezeichnung Gesellschafts- oder Gemeinschaftsformen, da sie nur so zur Wirkung kommen. Werkstoffe wie Muscari, Bellis, Vergissmeinnicht und kleine Gräser sowie Moose brauchen die Summierung und ordnen sich den Formen mittlerer und großer Geltung unter. Geringer Geltung bedeutet jedoch für den Floristen nicht das er ihnen weniger Achtung entgegenbringt. Im Gegenteil er sollte ihren Anspruch erkennen und für die Gestaltung nutzen und sie entsprechend einsetzen.

Blume in Holzrinde
Geltungsformen
  • Größe, Wesen u. Charakter bestimmen die Geltung einer Naturform !!!
  • bei vegetativer Gestaltung totale Beachtung !!!