Floristik-Design-Fachbuch

2.1 Gestaltungslehre

Floristisches Gestalten gründet wie alle anderen gestalterischen und schöpferischen Berufe auf einer Gestaltungslehre. Diese Lehre formuliert Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien, Kriterien bzw. stellt Regeln auf und klärt die Begrifflichkeiten. Sie behandelt die drei Ausdrucksmittel Textur, Form und Farbe, erklärt die Gestaltungsgrundlagen und die Gestaltungsarten. Die Gestaltungslehre geht auf die Gestaltungselemente Werkstoff u. Material aus Sicht des Floristen ein und erläutert stilkundliche Dinge der Vergangenheit, der Gegenwart und eventuell der Zukunft.

Des Weiteren beschäftigt sie sich mit zeichnerischen Darstellungsmöglichkeiten sowie den floristischen Werkstücken in ihrer großen Vielfalt. Es gibt allgemeine, für alle gestalterischen Berufe gültige Regeln und Grundlagen, aber auch die Speziellen, welche auf die Besonderheiten der Floristik zugeschnitten sind. Sie zu unterscheiden bzw. sie voneinander abzugrenzen ist in letzter Konsequenz nicht möglich, da die Grenzen fließend sind. Teile der speziellen Gestaltungslehre für Floristen unterliegen zudem einem Wandel der Zeit. So können sich in gestalterischen Berufen Begrifflichkeiten inhaltlich, von ihrer Zuordnung, oder aber auch vom Begriff selbst ändern, oder Neue können hinzukommen. Daher sollte der Lernende alle Lehrbücher, wie auch dieses, immer kritisch hinterfragen. Ein kritisches Lernen, ein Vergleichen, ein Studieren hilft Zusammenhänge zu begreifen und letztendlich die Lehre und sich selbst weiterzuentwickeln.

Bild von Bambus und Orchideen
Gestaltungslehre
  • Regeln u. Grundlagen.
  • Begrifflichkeiten wie z.B. Ordnungs- u. Gestaltungsarten.
  • Gesetzmäßigkeiten in Bezug auf Texturen, Formen, Farben Gruppierungen, Proportion usw.
  • also alles was beim Gestalten Kriterium ist!