Floristik-Design-Fachbuch

10.5 Material-,Werk- u. Zweckgerechtigkeit

Materialgerecht:

Materialgerecht ist ein Gefäß oder ein nichtflorales Gestaltungselement dann, wenn seine Oberfläche und Form sowie eventuell die Farbe und das Gewicht dem Charakter des Materials entspricht. So ist Glas meist durchsichtig oder zumindest lichtdurchlässig. Kunststoffe sollten als solche erkennbar sein und kein anderes Material wie z.B. Holz, Terrakotta oder Metall vortäuschen. Typisch für Kunststoffartikel sind klare, kräftige Farben, jedoch auf keinen Fall Naturtöne im Braun oder Grünbereich.

Werkgerecht:

Werkgerecht ist ein Material, ein Gefäß, ein Dekoelement, wenn durch sein Äußeres der Herstellungsprozess zu erahnen ist. Die Art des Materials sollte der Formgebung entsprechen. Ein Keramikgefäß als Korb oder als Gießkanne sind hierfür Negativbeispiele. Bei Keramiken ist es schön wenn man den Herstellungsprozess auf der Töpferscheibe oder die Nahtstellen der Aufbaukeramik noch erkennen kann. Auch „Herstellungsfehler“, wie Schlieren und Lufteinschlüsse im Glas oder Glasurfehler bei Hartkeramik können in Bezug auf Werkgerechtigkeit steigernd wirken. Auch bei z.B. Kerzen sollte der Herstellungsprozess, das Tauchen oder auch das Gießen noch erkennbar sein.

Zweckgerecht:

Das Gefäß soll den ihm zugedachten Zweck erfüllen. Es muss gegebenenfalls wasserdicht sein und von der Größe und Öffnung den Anforderungen entsprechen. Das Gefäß sollte entsprechend standfest und z.B. als Gebrauchsvase im Florist-Fachgeschäft leicht zu reinigen sein. Als Pflanzgefäß muss es genügend Platz für Wurzelballen, Gießrand und gestalterische Freiräume aufweisen. Der Anspruch „Zweckgerechtigkeit“ gilt auch für alle anderen nichtfloralen Gestaltungselemente. So sollte nach Möglichkeit jedes vom Floristen eingesetzte Gestaltungselement funktional sein, also einen Zweck erfüllen, eine Funktion ausüben.

Stilgerecht:

Die Stilgerechtigkeit eines Gefäßes selbst entsteht durch die Harmonie von Form, Farbe, Textur und dem Material. Sind Gefäße Materialgerecht und Werkgerecht sind sie meist auch Stilgerecht. Ein Glasgefäß, durchsichtig, glänzend, glatt, gestielt mit reiner Linienführung z.B. entspricht diesen Kriterien. Stilgerechtigkeit bezieht sich natürlich auch darauf, ob die verwendeten Materialien zum Stil der Raumeinrichtung, der Gestaltungsart und dem Milieu der Werkstoffe passend gewählt sind. Kabelbinder oder Kunststoffschnüre passen eben vom Stil her nicht als sichtbares Bindemittel in einen rustikalen Herbststrauß. Andererseits passen Naturbast und Kokosstrick nicht zu eleganten Blüten und Pflanzenteilen. Ein Gefäß in Jugendstilform gehört nicht ins Landhauambiente und Tontöpfe, Weidenkörbe sowie Schamott-Kübel nicht in klassizistische oder minimalistisch, modern eingerichtete Innenräume. Würfelförmige oder zylindrische Gefäße aus Beton, Glas oder Wachs passen nicht zum Barock- oder Rokokostil. Stilgerechtigkeit hat auch etwas mit dem Milieu zu tun und bewusster Stilbruch muss zumindest unter Beachtung der Milieuverhältnisse stattfinden.

Wahrhaftigkeit
  • ist ein Gefäß, ein nichtflorales Gestaltungselement Zweck-, Material-, Werk- und Stilgerecht, erfüllt es alle diese Ansprüche, ist es wahrhaftig !